Ich bin Mitglied im Verband VOD e.V. und zertifiziert im Verband der freien Osteopathen (VfO) und erfülle somit die nötigen Voraussetzungen, damit die gesetzlichen Krankenkassen einen Anteil der Behandlungskosten übernehmen. Sie benötigen hierfür von Ihrem Arzt ein Privatrezept mit der Empfehlung zur osteopathischen Behandlung.
Für Arbeitslose und Studenten wird nach Absprache ein reduziertes Honorar akzeptiert.

Bei Ihrem ersten Behandlungstermin führe ich mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch. Nach dem ausführlichem Gespräch folgt eine körperliche Untersuchung, bei der ich die verschiedenen Gewebe, Gelenke und Körpersysteme untersuche. Ich suche von Kopf bis Fuß nach möglichen beschwerdeverursachenden Strukturen.
 Danach folgt die Behandlung, die ausschließlich mit den Händen ausgeführt wird.

Nach einer osteopathischen Behandlung gibt man dem Körper etwa 1 bis 3 Wochen Zeit, auf die gesetzten Reize zu reagieren bzw. seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Jede neue Behandlungseinheit wird individuell auf die Symptome des Patienten abegestimmt.

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlungseinheit, falls vorhanden, aktuelle ärztliche Befunde und Laborergebnisse mit.

Die Behandlungszeit beträgt 50 bis 90 Minuten.

Sind Sie gesetzlich versichert?
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathie.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über mögliche Kostenbeteiligung.

Sind Sie privat versichert?
Die Abrechnung erfolgt nach den Ziffern der Gebührenverordnung der Heilpraktiker.
 Nach Rechnungsstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenversicherung nach deren Versicherungsbedingungen.